Serbien / Montenegro gehört zu den Ländern, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 1998/2003 aufgeführt werden, hier gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier ist meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland ist aber erschwert. Neben Chip / Tätowierung, nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten. 
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht
gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung
mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert
ist. Bitte beachten Sie auch, dass nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Anderenfalls
gelten auch für Privattiere die Handelsbedingungen der EU.

Tiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden, wenn sie nicht folgende Bestimmungen erfüllen:
a) man kann aufgrund der vorgelegten Dokumente ersehen, dass die Tiere
von Geburt an ihren Wohnsitz nicht gewechselt haben und nicht im Kontakt mit wilden
Tieren waren, die mit Tollwut angesteckt sein könnten.
b) sie werden mit ihrer Mutter eingeführt, von der sie noch abhängig sind.

Da dies für Urlaubsländer, wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Thunesien und viele andere gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen.

Besonderheiten: Ein amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Das Zeugnis sollte bescheinigen, dass das Tier gesund ist und keine ansteckenden, anmeldepflichtigen und übertragbaren Krankheiten hat. Ferner sollte bestätigt werden, dass im Herkunftsort in den letzten 6 Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, muss eine Bescheinigung beigefügt werden, dass sie gegen Tollwut geimpft wurden und dass seit der Impfung mindestens 15 Tage und nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein und darf nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssem im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Quelle www.amtstieraerzte.de  Bundesverband beamteter Tierärzte