Hunde, Katzen und Frettchen müssen elektronisch durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein. Falls der Chip nicht diesen Normen entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind,
müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-BÜbertragung)
ausgestattet werden. Bei Einreise muss der > EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt ausgestellt sein, und aus dem Dokument muss hervorgehen, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres (ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung) mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) durchgeführt wurde. Nach der deutschen Tollwut -Verordnung muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage
zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Die Einreise eines Heimtieres, welches jünger als drei Monate und ungeimpft ist, wird gestattet, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist.

Besonderheiten: Die Einfuhr von im Ausland erworbenen Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen verboten, je nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll.

 

Quellen: www.amtstieraerzte.de Bundesverband beamteter Tierärzte und http://www.tierklinik.de